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Was biete ich

Foto Andrea Caspary-Hunke

Lösungsorientierten anwaltlichen Service und Prozessvertretung im deutschen Arbeitsrecht und dessen Kontext.

  • Durch richtige Vertragsgestaltung arbeitsrechtlichen Risiken vorbeugen
  • Strategien für Maßnahmen meiner Mandanten finden, bei denen der Betriebsrat mitbestimmt, und deren Umsetzung
  • Arbeitsrechts-Compliance im Arbeitsalltag beachten
  • Arbeitnehmerdatenschutz praxisgerecht gestalten
  • Unternehmer im Prozess der Gründung oder Veränderung arbeitsrechtlich begleiten
  • Führungskräfte und Organmitglieder eines Unternehmens arbeitsrechtlich begleiten bei ihrem Eintritt, ihren Rechten und Pflichten im Job und wenn es zum Austritt kommt.
  • Kündigungsschutzprozesse und andere Gerichtsverfahren führen
  • Fragen zu Managerhaftung und D&O Versicherung beantworten

sind einige Beispiele.

Ich berate hauptsächlich mittelständische Unternehmen und kleinere Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und den damit verbundenen Themen. Mein Ziel ist es, Probleme zu lösen, bevor sie zu großen werden. Ich helfe, Konflikten in der Arbeitswelt vorzubeugen und gute Lösungen bei Auseinandersetzungen zu finden. Risiken oder Probleme zu erkennen und rechtzeitig anzugehen, spart meist Kosten und Nerven. Wenn es um größere Projekte geht, hilft es mir und meinem Mandanten, dass ich bestens vernetzt bin.

Arbeitsverhältnis

Ich begleite meine Mandanten bei Fragen zum Arbeitsverhältnis - von der Einstellung über die Vertragsbedingungen einschließlich Vergütung, Boni, Sonderzahlungen oder andere variable Vergütungselemente bis hin zum Austritt. Letzteres führen meist eine Kündigung, der Ablauf einer Befristung oder ein Aufhebungsvertrag herbei. Wie das möglichst rechtssicher geschieht, ob mit oder ohne Abfindung, mit oder ohne Sozialplan ist eine Frage der konkreten Situation. Dazu berate ich meine Mandanten rechtlich.

Auch Fragen zum Tarifrecht (Tarifvertrag, Haus-/Firmentarifvertrag, Wechsel der Tarifbindung) und Konzepte für Vergütungsmodelle sind in der Arbeitswelt relevant. Zu meinen Mandanten gehören ebenso Führungskräfte, die meine Beratung zum Vertrag, zu Rechten und Pflichten im Job sehr schätzen, oder wenn ich sie in einem Austrittsszenario vertrete.

Mitbestimmung

Bei kollektivrechtlichen Themen nehme ich die Interessen meiner Mandanten mit Blick auf die Arbeitnehmervertretungen wahr. Das betrifft vor allem Maßnahmen, in denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Vielleicht geht es um eine moderne Regelung zur Arbeitszeit, um die Einführung oder Erweiterung elektronischer Anwendungen (z.B. Tools zur Personalentwicklung), um strukturelle Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen oder gar um Entlassung oder Massenentlassungen. Außerdem gebe ich Tipps zum praktischen Umgang mit Unterrichtungspflichten an bzw. Informationsrechten von Arbeitnehmervertretungen (in Deutschland z.B. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Sprecherausschuss für leitende Angestellte). Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in Europa kommt noch der Europäische Betriebsrat mit ins Spiel.

Beschäftigtendatenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz hat durch die verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikations- und Arbeitsmittel immer mehr an Bedeutung gewonnen. Hier unterstütze ich meine Mandanten dabei, praxisgerechte Handlungsoptionen für Fragen des Beschäftigtendatenschutzes zu finden. Denn im Arbeitsverhältnis kommt es immer zur Erhebung, Speicherung und Nutzung von Beschäftigtendaten. Auf die Normen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird es künftig ebenso ankommen wie auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Compliance & Arbeitsrecht

Compliance wird bezeichnet als das Handeln im Einklang mit den Vorschriften. Die Compliance-Anforderungen an ein Unternehmens sind umfangreich. Ich helfe meinen Mandanten, auf der Basis dieser Anforderungen Vorkehrungen zu treffen. Eine maßgeschneiderte Compliance-Organisation, orientiert an den Bedürfnissen des Unternehmens, ist ein mögliches Tool. Dies gilt auch für kleinere und mittlere Unternehmen in speziell für ihr Geschäft dosierten Compliance-Maßnahmen. Auf die richtigen Compliance-Vorschriften und deren Kommunikation an die Belegschaft kommt es an. Meist ist zusätzlich umfassende Überzeugungs- und Unterstützungsarbeit in der Belegschaft unerlässlich. Compliance soll nicht nur Theorie sein, sondern betriebliche Praxis. Der gesetzliche Mindestlohn oder der Einsatz von Fremdpersonal erfordern eine Arbeitsrechts-Compliance selbst für kleinere Unternehmen, zum Beispiel durch richtige Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung.

Schulungen

Ich führe für meine Mandanten Schulungen und Seminare durch.

Mögliche Zielgruppen: Management und/oder Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungsgremien, Fach- oder Personalabteilungen oder ausgewählte Mitarbeitergruppen/ Funktionen.

Inhalte (Beispiele): Einführung ins Arbeits- und Personalrecht, Vertiefung zu ausgewählten Themen, aktuelle arbeitsrechtliche Herausforderungen, Gesetzesänderungen oder ein auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept.