Andrea Caspary
Rechtsanwältin
Seit 1999 berate ich als Rechtsanwältin Unternehmen und Privatpersonen im deutschen Arbeitsrecht, seit 2012 mit der Kanzlei Caspary, Berlin. Sie erhalten meinen Rechtsrat auf Deutsch oder Englisch. Außerdem können Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Italienisch oder Spanisch an mich wenden.
Vita
- Gründung der Kanzlei Caspary (2012)
- Leiterin Arbeitsrecht in der Konzernzentrale eines internationalen Wirtschaftsunternehmens der Metallindustrie, Wiesbaden (2007-2012)
- Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der internationalen Wirtschaftssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt am Main (1999-2007)
- Referendariat in Frankfurt am Main und London (1996-1999), 2.Staatsexamen
- Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Mailand (1990-1996), 1. Staatsexamen
- Arbeitssprachen: Deutsch und Englisch
- Sprachen: Italienisch und Spanisch
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des deutschen Anwaltsvereins.
- Seit 2012 nebenamtliche Prüferin beim Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg.
Veröffentlichungen
- Schweibert/Caspary: Deutsches Arbeitsrecht unter europäischem Einfluss, AnwBl 2008, S. 23-26
- Schweibert/Caspary: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht, veröffentlicht in Politik & Kommunikation, Ausgabe 39 (September 2006)
- Schweibert/Caspary: Freistellungen bergen hohe Risiken für Arbeitnehmer – Beitragspflicht des Arbeitgebers endet nun vorzeitig, FAZ vom 16. November 2005